Kontaktmöglichkeiten
Jegliche Form von Gewalt ist eine Straftat. Dabei wird nicht unterschieden, ob es sich dabei um psychische oder physische Gewalt handelt, oder ob sie in den eigenen vier Wänden stattfindet oder im öffentlichen Raum. Deswegen hat jeder Mensch das Recht sich Hilfe (interner Link, um auf der Webseite nach unten zu springen) zu suchen.
Oft ist es für Betroffene nicht leicht sich Hilfe zu suchen. Nichtsdestotrotz findet sich immer eine Möglichkeit, die scheinbar aussichtslose Situation zu bewältigen. Sowohl für Frauen, Männer als auch (deren) Kinder gibt es bundesweite Hilfsangebote. Dort wird den Opfern Glauben geschenkt, sie erhalten eine kompetente und emphatische Beratung, sowie Hilfestellung bei juristischen Fragen.
Den Opfern fällt es häufig schwer, Helfer:innen zu vertrauen und deren Unterstützung anzunehmen. Die Angst missverstanden zu werden oder als handlungsunfähig zu scheinen ist dabei besonders groß. Deswegen ist die erste Kontaktperson diejenige, der am meisten Vertrauen entgegengebracht wurde, da sie eigenständig um Hilfe gebeten wurde.
Hilfe für Frauen
Es gibt bundesweit 400 Frauenhäuser mit 40 Schutz-und Zufluchtswohnungen,
die bis zu 6000 Plätze haben. Außerdem kann man sich an bis zu 750 Fachberatungsstellen für Gewalt gegen Frauen wenden.
Hilfe für Männer
Das Angebot für Männer ist bisher geringer. Trotzdem gibt es immerhin 13 Einrichtungen mit 45 Plätzen für Männer und deren Kinder. Dies sind zeitweilige Schutzunterkünfte, wo man Hilfestellung und Beratung für gewaltfreie Lebensperspektiven erhält. Weitere Einrichtungen sind in Planung
Hilfe für Kinder & Jugendliche
Für den Schutz von Kindern und Jugendlichen ist das Jugendamt zuständig.
Hilfe für Täter
Es gibt Hilfsstellen für Täter, wo sie ihr Verhalten reflektieren können und lernen, Konflikte ohne Gewalt zu lösen.
- Hilfseinrichtungen für Frauen 46,8%
- Hilfseinrichtungen für Kinder 52,7%
- Hilfseinrichtungen für Männer 0,5%
Grundsätzlich sollten Betroffene Anzeige bei der Polizei erstatten. Allerdings kann die Zeit zwischen Anzeige, Prozess und Verurteilung sehr lange sein. Dies sollte aber nicht davon abhalten, rechtliche Schritte einzuleiten. Eine Verurteilung kann ein Gefühl von Gerechtigkeit und Sicherheit bieten, da die Opfer nun nicht länger der Gewalt ausgesetzt sind
Bei akuter Gefahr muss die Polizei gerufen werden!
Hilfsnagebote für Frauen
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Tel.:0800 116 016
jederzeit erreichbar
www.hilfetelefon.de
BIG Hotline, Bei häuslicher Gewalt – Hilfe für Frauen und ihre Kinder
Tel.:030 6110 300
jederzeit erreichbar
www.big-hotline.de
Frauenhauskoordinierung e. V.
Tel.:030 92122083
E-Mail:fhk@paritaet.org
www.frauenhauskoordinierung.de
ZIF – Zentrale Informationsstelle für Autonome Frauenhäuser
Tel.:022 868 469 540
E-Mail: zif-frauen@gmx.de
www.autonome-frauenhäuser-zif.de
Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe
Tel.:030 322 995 00
E-Mail: info@bv-bff.de
www.frauen-gegen-gewalt.de
Hilfsangebote für Männer
Hilfetelefon „Gewalt an Männern“
Tel.: 0800 123 99 00
Sprechzeiten:
Mo-Do: 08:00-20:00Uhr
Fr: 08:00-15:00Uhr
www.maennerhilfetelefon.de
Echte Männer Reden
Beratung vor Ort oder online
https://echte-männer-reden.de